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Rechtsanwalt Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung München

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Welche Vorgänge treten im Falle einer Kündigung auf und welche Rechte besitze ich in dieser Situation?

Es spielt keine Rolle, ob Sie gekündigt haben oder eine Kündigung erhalten haben. Nach einer Kündigung haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder fristlose Kündigung handelt und wer die Kündigung ausgesprochen hat. Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, stellen sich viele finanzielle Fragen. Zum Beispiel: Wie lange steht mir mein Gehalt zu? Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld nach einer Kündigung? Was passiert mit meinem restlichen Urlaub? Kann ich als Arbeitgeber Urlaubsgeld zurückfordern? Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht beantworte ich Ihre Fragen detailliert und setze Ihre Rechte durch. Falls die andere Partei sich weigert zu zahlen, vertrete ich Sie auch vor Gericht.

Ihr Anspruch bei einer Kündigung oder Auflösung des Vertrags

Der Arbeitnehmer hat das Recht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen, unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Dieser Anspruch gilt immer.

  • Selbst bei einer Kündigung in der Probezeit besteht ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

  • Freelancer oder freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

  • Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst anfordern.

Sie müssen ein schlechtes Zeugnis nicht hinnehmen!

  • Der Arbeitnehmer kann eine Änderung verlangen.

  • Im schlimmsten Fall kann die Änderung auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Form und Frist des Arbeitszeugnisses:

  • Das Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form ausgehändigt werden.
  • Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden.

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss Folgendes enthalten:

  • Angaben zur Dauer der Beschäftigung

  • Einsatzbereich

  • Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers

  • keine Bewertung

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist umfangreicher:

  • Es enthält auch eine Bewertung der Arbeitsweise und der sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers.

Lohnanspruch bei Kündigung

Ordentliche Kündigung

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen.

  • Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, da der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber auch den Lohn für die Monate zahlen, in denen der Arbeitnehmer zu Hause war. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.

Außerordentliche Kündigung

  • Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.

  • Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War sie unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.

Die Fälligkeit erfolgt wie beim normalen Lohn im Arbeitsverhältnis. Wenn der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nachkommt, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht erfolgreich durchzusetzen.

Weihnachtsgeldanspruch bei Kündigung

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt in der Regel freiwillig durch den Arbeitgeber.

Es kann jedoch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung bestehen, der aus verschiedenen Quellen resultieren kann:

  • Tarifvertrag

  • Betriebsvereinbarung

  • Arbeitsvertrag

Ein Anspruch kann auch aus der sogenannten betrieblichen Übung resultieren. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in der Vergangenheit wiederholt Weihnachtsgeld gezahlt hat und dadurch das Vertrauen der Arbeitnehmer geschaffen hat, dass dies auch in Zukunft geschehen wird.

  • Beispielsweise besteht ein Anspruch, wenn der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt gezahlt hat.

  • Wenn der Arbeitgeber bei jeder Zahlung ausdrücklich betont hat, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, besteht jedoch kein Anspruch.

Stichtagsregelung – Wann verfällt der Anspruch?

Bedingungen für den Erhalt des Weihnachtsgeldes

Das Weihnachtsgeld wird in vielen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt. Diese Voraussetzungen sind folgende:

  • Das Arbeitsverhältnis muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen. Falls das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag endet, gibt es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

    • Wenn das Weihnachtsgeld als zusätzliche Vergütung dient, ist die Stichtagsregelung unwirksam.
    • Wenn das Weihnachtsgeld als Anerkennung für die Betriebstreue gewährt wird, ist die Stichtagsregelung wirksam und es besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung.
    • Bei einer Kombination aus Vergütungs- und Belohnungscharakter des Weihnachtsgeldes ist die Stichtagsregelung unwirksam und es besteht zumindest ein Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung.

Rückforderung von Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers und man hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Jedoch kann man einen Anspruch ableiten aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung. Es besteht ein Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld:

  • Das Urlaubsentgelt ist die Vergütung während des Urlaubs und entspricht normalerweise dem üblichen Lohn.
  • Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung.

Unter welchen Umständen kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?

  • Die Rückforderung hängt von den individuellen vertraglichen Vereinbarungen ab.
  • Eine Rückzahlungsklausel ist nur bei zusätzlich gezahltem Urlaubsgeld erlaubt.
  • Der Arbeitgeber kann einen Teil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern.
  • Die Rückforderung ist unwirksam, falls der Arbeitnehmer bereits in der ersten Jahreshälfte die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch erfüllt hat und dieser später aufgrund einer Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde.

Ich biete Ihnen professionelle Unterstützung für eine umfassende Beratung an.

Ich biete Ihnen umfassende Beratung im Bereich Arbeitsrecht an und stehe Ihnen bei Fragen zu Kündigungen und Vertragsauflösungen zur Verfügung. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses treten oft finanzielle Unklarheiten auf, die geklärt werden müssen. Es ist von großer Bedeutung festzustellen, ob noch ausstehende Lohnansprüche bestehen und wann Sie Anspruch auf die Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben. Ebenso ist das Arbeitszeugnis entscheidend für Ihre zukünftige berufliche Entwicklung. Als Rechtsanwältin überprüfe ich Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, sobald Sie eine Kündigung erhalten, denn je schneller Sie reagieren, desto schneller können Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.

Möchten Sie eine Kündigung aussprechen? Egal, ob Sie der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer sind: Es ist wichtig, die möglichen Ansprüche der anderen Partei zu kennen. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich bitte! Ich setze mich für Ihre Ansprüche ein!

Es besteht ein Recht für Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie selbst gekündigt haben oder ob ihnen gekündigt wurde, ein Arbeitszeugnis zu fordern. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Arbeitszeugnis auszustellen.

Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist es zwingend erforderlich, dass das Arbeitszeugnis schriftlich verfasst und in physischer Form vor Ablauf der Kündigungsfrist an den Arbeitnehmer überreicht wird.

Ein einfaches Arbeitszeugnis beinhaltet grundlegende Informationen zur Dauer der Beschäftigung, zum Aufgabenbereich und den Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers. Es verzichtet jedoch auf eine Bewertung der Leistung.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht über die im einfachen Arbeitszeugnis genannten Informationen hinaus und erweitert diese um Angaben zur Arbeitsweise und den sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers.

Wenn der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Kündigung ausspricht, ist er verpflichtet, den Lohn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu zahlen. Die Zahlung des Gehalts erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlungen einstellen. Bereits erbrachte Arbeit wird jedoch noch vergütet.

Sollte der Arbeitgeber nach der Kündigung den fälligen Lohn nicht auszahlen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Arbeitsgericht eine Lohnklage einzureichen. Der Arbeitgeber gerät bereits am ersten Tag nach Fälligkeit des Lohns in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Zahlung des Bruttogehalts, Verzugszinsen und eine Schadenspauschale fordern.

Ja, es ist möglich, einen Anspruch aus der Stichtagsregelung abzuleiten. Dabei muss das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und darf nicht gekündigt worden sein. Wenn das Geld als zusätzliches Gehalt oder als Kombination aus Entgelt und Belohnung ausgezahlt wurde, besteht ein anteiliger Anspruch.

Ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht gesetzlich. Nur wenn dies in einem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist oder durch eine betriebliche Übung entstanden ist, gibt es einen Anspruch. Durch einen wirksamen Vorbehalt der Freiwilligkeit können Arbeitgeber eine betriebliche Übung verhindern.

Wenn im Vertrag explizit festgelegt wurde, entfällt der Anspruch auf Urlaubsgeld bei einer Kündigung. Diese Regelung ist nur zulässig, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Zusatzleistung gewährt wird. Minijobber haben das Recht auf einen anteiligen Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten ebenfalls Urlaubsgeld gewährt wird.

Urlaubsabgeltung bezieht sich auf den Fall, dass der gesetzliche Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vollständig oder teilweise bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen werden kann. Die Auszahlung der Urlaubsabgeltung ist nur bei Kündigung oder Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit möglich.
Die Berechnung der Urlaubsabgeltung folgt einer spezifischen Formel. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung wird anhand des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes ermittelt, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat. Dieser Durchschnittswert wird mit der Anzahl der verbleibenden Urlaubstage multipliziert.

Um Anspruch auf Urlaubsabgeltung geltend machen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss der Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch gültig sein. Zweitens muss der Abgeltungsanspruch erfüllbar sein, was in der Regel der Fall ist, wenn die noch vorhandenen Urlaubstage bis zum Ende der Beschäftigung nicht mehr genommen werden können.

Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

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