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Im Jahr 2021 verzeichnet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) etwa 5,73 Millionen Mitglieder. Diese sind ausschließlich Arbeitnehmer, die sich gemeinsam zusammengeschlossen haben, um ihre Forderungen gegenüber ihren Arbeitgebern effektiver durchsetzen zu können. Die Arbeit ist für Arbeitnehmer ein essenzieller Bestandteil ihres Lebensunterhalts und ihrer Lebensqualität. Daher ist es von großer Bedeutung, dass der rechtliche Rahmen von Tarifverhandlungen über Mitbestimmung bis hin zu Arbeitsgerichtsverfahren erhalten bleibt.
Unter dem Begriff Arbeitsrecht im Allgemeinen werden alle Vorschriften, Verordnungen und Gesetze verstanden, die sich auf die Erwerbstätigkeit auswirken.
Das Kollektivarbeitsrecht bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen der Kollektive wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Es umfasst insbesondere Regelungen zum Tarifvertragsrecht, zur Mitbestimmung im Unternehmen, zu Aufsichtsräten und zum Arbeitskampfrecht (auch Streikrecht genannt).
Für Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitgeberverbände ist das Kollektivarbeitsrecht von zentraler Bedeutung.
Falls Sie Fragen zum Kollektivarbeitsrecht haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mein Ziel ist es, Ihnen eine effektive und rechtlich fundierte Beratung zu bieten, damit Sie Ihre Interessen erfolgreich vertreten können.
Gemäß dem Tarifvertragsgesetz (TVG) wird ein Tarifvertrag zwischen Arbeitnehmern, vertreten durch Gewerkschaften, und Arbeitgebern, gegebenenfalls vertreten durch Arbeitgeberverbände, abgeschlossen.
Aufgrund der Tarifautonomie haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, unabhängig vom Staat ihre Betriebe zu regeln. Der Tarifvertrag dient als Rahmenvertrag für die einzelnen Arbeitsverträge der Arbeitnehmer. Die Bestimmungen, besonders bezüglich des Inhalts, des Abschlusses und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, binden die Individualarbeitsverträge. Sie gelten unmittelbar und zwingend. Diese Tarifbindung erstreckt sich auf die Arbeitsverhältnisse, die in den fachlichen, örtlichen und persönlichen Geltungsbereich fallen, wie beispielsweise die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband. Ein Arbeitgeber kann unter Umständen, trotz Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband, davon entbunden sein. Zudem können Abweichungen vom Tarifvertrag zugunsten des Arbeitnehmers individuell vereinbart werden. Arbeitnehmer, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, profitieren in der Regel ebenfalls von den Tarifbestimmungen durch sogenannte Gleichstellungsabreden.
Das Betriebsverfassungsrecht gewährt den Arbeitnehmern im Betrieb ein Recht auf Mitbestimmung. Im öffentlichen Dienst werden sie durch Personalvertretungen vertreten, während in privaten Unternehmen Betriebsräte oder leitende Angestellte durch den Sprecherausschuss vertreten sind. Dies ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dem Sprecherausschussgesetz (SprAuG) und dem Personalvertretungsgesetz des Bundes (BPersVG) oder der Länder (LPersVG). Die mitbestimmungsorgane gemäß dem Betriebsverfassungsrecht können auf Antrag der Arbeitnehmer ab einer bestimmten Betriebsgröße eingerichtet und gewählt werden. Zum Beispiel wird der Betriebsrat in einer Betriebsratswahl gewählt.
Gemeinsam mit dem Arbeitgeber kann der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abschließen. Diese Vereinbarungen sind für den gesamten Betrieb verbindlich, unabhängig von einer Tarifbindung, und wirken sich unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis aus. Sie müssen schriftlich festgehalten und jedem Arbeitnehmer zugänglich gemacht werden. Es ist wichtig, dies von kurzfristigen Regelungsabreden, auch betriebliche Einigungen genannt, zu unterscheiden. Letztere bedürfen keiner bestimmten Form und regeln einzelne Fälle im betrieblichen Alltag. Eine Betriebsvereinbarung kann nur wirksam abgeschlossen werden, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist. Der Betriebsrat darf jedoch nicht die Unternehmensführung übernehmen. Bei Betriebsvereinbarungen wird zwischen erzwingbaren und freiwilligen Inhalten unterschieden. Erzwingbare Inhalte sind solche, bei denen die gesetzliche Mitbestimmung des Betriebsrats vorgeschrieben ist. Dazu gehören zum Beispiel Sozialpläne, Personalbefragungen, Änderungen der Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Videoüberwachung und ähnliche Kontrollsysteme.
Hingegen können Vereinbarungen zu freiwilligen Inhalten der Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber oder Betriebsrat abgelehnt werden. Dazu gehören betriebliche Sozialeinrichtungen und Maßnahmen zur Integration und Umweltschutz. Betriebsvereinbarungen sind jedoch in den Angelegenheiten ausgeschlossen, die bereits durch einen Tarifvertrag abgedeckt sind.
Betriebsvereinbarungen können ähnlich wie Arbeitsverträge gekündigt werden. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor. Bei erzwingbaren Inhalten bleibt jedoch die alte Vereinbarung in Kraft, bis sie durch eine neue ersetzt wird.
Sie haben Fragen zum Betriebsverfassungsrecht? Sie möchten Betriebsvereinbarungen überprüfen? Als Betriebsrat oder Arbeitgeber benötigen Sie Hilfe bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen? Rechtswirksame Einigungen sind wichtig, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.
Das Grundgesetz garantiert Arbeitnehmern das Recht, zu Arbeitskampfmaßnahmen, insbesondere dem Streik, zu greifen, um ihre Forderungen durchzusetzen, auch wenn dadurch der betriebliche Ablauf gestört wird. Die Rechtsprechung hat dieses Recht weiter verfeinert. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis, d.h. der Arbeitnehmer erhält keinen Lohn, macht sich aber auch nicht vertragsbrüchig. Es ist jedoch wichtig, dass die Arbeitskampfmaßnahmen verhältnismäßig sind und der Streik als letztes Mittel eingesetzt wird. Es wird kein Unterschied zwischen einem Warn- und Erzwingungsstreik gemacht. Es müssen auch Friedenspflichten, also ein Streikverbot, und eine Schlichtungspflicht beachtet werden.
Alle Klagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis werden vor Arbeitsgerichten verhandelt, wie im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) festgelegt. Das Arbeitsgericht trifft in erster Instanz die Entscheidung, gefolgt vom Landesarbeitsgericht in der Berufungsinstanz und schließlich dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt als Revisionsinstanz. Das Entscheidungsgremium, das die Urteile fällt, besteht aus einem hauptamtlichen Richter sowie einem ehrenamtlichen Richter für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.
Sie haben eine Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben? Ich als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht stehe Ihnen dort zur Seite und vertrete Ihre Interessen optimal. Ab dem Landesarbeitsgericht besteht sogar Anwaltszwang. Steigern Sie Ihre Aussicht auf Erfolg.
Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht setze ich kontinuierlich auf Weiterbildung in diesem sich wandelnden Rechtsgebiet. Um meine Mandanten kompetent zu vertreten, ist es unerlässlich, das kollektive Arbeitsrecht im Kern zu verstehen.
In einer frühen Entscheidung erkannte das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits, dass Tarifverhandlungen ohne das Streikrecht eher einem „kollektiven Betteln“ ähneln. Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nur dann ausgewogen, wenn den Arbeitnehmern als Kollektiv das Streikrecht als Arbeitskampfmaßnahme zugestanden wird.
Das deutsche Arbeitsrecht zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass der Staat den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden relativ freie Hand lässt. Dadurch wird das deutsche Arbeitsrecht zwar kompliziert, bietet jedoch auch Chancen.
Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht kümmere ich mich um alle Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Wenn Sie mich beauftragen, behandele ich Ihren Fall umgehend. Meine Leistungen umfassen insbesondere:
Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während das Kollektivarbeitsrecht die Beziehung zwischen den relevanten Gruppen für tarifliche Einigungen, wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, umfasst.
Es gibt zwei Arten von Betriebsvereinbarungen: freiwillige und erzwingbare. Bei erzwingbaren Vereinbarungen müssen sich Betriebsrat und Arbeitgeber einig werden, während freiwillige Vereinbarungen abgelehnt werden können. Zu den erzwingbaren Inhalten von Betriebsvereinbarungen gehören Sozialpläne, Arbeitszeiten und Videoüberwachung.
Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besteht die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen innerhalb von 3 Monaten zu kündigen. Solange keine neue Vereinbarung getroffen wurde, bleibt die alte Vereinbarung in Bezug auf erzwingbare Inhalte weiterhin gültig.
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband. Er hat normative und unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer, aus dem die Vertragsparteien Rechte und Pflichten ableiten können.
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